Author: Beat H. Haering
StiftungStrukturen

Die Vorteile einer eigenen gemeinnützigen Stiftungsgründung sind vielfältiger Art.


Die individuelle Lösung des Nachlassproblems stellt erfahrungsgemäss das wichtigste Argument dar, das für eine Stiftungsgründung – gleich, ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen – spricht. Sofern der Stifter keine Kinder hat oder diese nicht über den gesetzlichen Pflichtteil hinaus berücksichtigen möchte, kann er über seine eigene Stiftung den Nachlass geradezu ideal regeln, da diese sowohl das Vermögen als auch den Namen des Gründers erhält.

Zudem sind natürlich die steuerlichen Vorteile zu erwähnen, welche gemeinnützige Stiftungen während Ihres Bestehens bieten, da diese in den allermeisten Ländern steuerbefreit sind. Auch bei der Vermögensübertragung vom Stifter an die Stifung sowohl zu Lebzeiten als auch bei der von Todes wegen keine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuern anfallen. Wer also sein Vermögen bzw. Teile seines Vermögens auf eine Stiftung überträgt, wird dafür nicht besteuert.

Die Sicherung des eigenen Vermögens ist ein weiteres gewichtiges Argument, gerade für die ältere Generation. Wer sein ganzes Leben lang hart gearbeitet hat, wünscht sich, dass das Vermögen erhalten bleibt und weder durch eine entsprechende Steuerlast gemindert noch durch entfernte Verwandte oder Bekannte „verprasst“ wird.

Diese Überlegungen gelten auch für alle Arten von Sammlungen, die der Stifter in seine Stiftung einbringen und somit erhalten, beschützen und unter Umständen weiter ausbauen und betreuen kann. Denn ein nicht unwesentlicher Vorteil einer Stiftung ist die aktive Gestaltung des Lebensabends. So bietet eine Stiftung beispielweise ein ideales Betätigunsfeld für all jene, die sich aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen wollen, aber Bedenken wegen der „bedrohlichen“ Freizeit haben.

Gerade in diesem Fall, in der der Stifter sich aktiv in der Stiftung einbringen kann, stellt für viele Stifter einen grosse Befriedigung dar. In diesem Fall weiss der Stifter wie die Stiftungsmittel eingesetzt werden, wer konkret gefördert wird und wie die Kontrolle stattzufinden hat, was insbesondere für (ehemalige) Unternehmer immer ein wichtiges Argument sein wird.


Ein weiterer zu erwähnender Vorteil kann der Erhalt des eigenen Namens sein. Bei der Benennung der Stiftung hat der Stifter weitestgehende Freiheiten, so dass er die Stiftung natürlich auch mit seinem Namen belegen und dadurch ein Stück Unsterblichkeit erlangen kann.

Häufig werden Stiftungen aber auch nur gegründet, um der eigenen Dankbarkeit für ein glückliches und gelungenes Leben Ausdruck zu verleihen. Diesen Menschen ist bewusst, dass sie zum Beispiel unter sehr guten Bedingungen ins Leben gestartet sind oder das Glück stehts auf ihrer Seite wussten. Zugleich wissen sie aber, dass viele Menschen nicht das gleiche Glück hatten und denen das Pech ein leben lang nicht von der Seite gewichen ist.


Carey AG würde sich freuen, Sie bei der Errichtung und Betreuung „IHRER“ Stiftung zu unterstützen.

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